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News
Seit 1. Januar 2008 ist die neue Ökoqualitätsverordnung (ÖQV) des Bundes in Kraft. Die Anforderungen an ÖQV-Vernetzungsprojekte wie auch die Kriterien für das Erfüllen der ÖQV-Qualität wurden teilweise angepasst und gewisse Beiträge angehoben. Mit den Änderungen der ÖQV sind auch die Anforderungen an ÖQV-Vernetzungsprojekte und an Flächen mit ÖQV-Qualität angepasst worden. Für bereits genehmigte Vernetzungsprojekte und für Qualitäts-Flächen, die nach den bisherigen Kriterien erhoben worden sind, bleiben die Beiträge wie bisher. Die höheren Beiträge können nur für Vernetzungsprojekte bzw. Qualitätsflächen ausbezahlt werden, die den neuen Anforderungen entsprechen.
Die vollständige Ökoqualitätsverordnung kann auf der Homepage des BLW eingesehen werden.
Die Bundesvorgaben wurden in kantonalen Richtlinien konkretisiert. Diese Richtlinien sowie Merkblätter zu diesem Thema können unter Download Dokumente zu LEK und ÖQV heruntergeladen werden.
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